06.06.2016
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Problematik: Feststellung eines indirekten (mittelbaren) Bereitstellungsverbotes:
z.B. bei der Kontrolle des nicht gelisteten Empfängers durch eine gelistete Person
u.a. Kriterien für eine Kontrolle sind:
das Bestellungs-/Abberufungsrecht der Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans
die tatsächliche Verfügung über die Mehrheit der Stimmrechte
die Ausübung eines beherrschenden Einflusses
Bezahlungs-verbot
Bereitstellungs-verbot
*Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014
„ Den … aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.”*
unmittelbar
mittelbar
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Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014:
Russland = Waffenembargoland
=Teil I Abschnitt A der deutschen Ausfuhrliste
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(indirekt) Verboten ist auch der Verkauf, die Lieferung und die innergemeinschaftliche Verbringung von Dual-Use-Gütern, wenn das Land der endgültigen Bestimmung Russland ist
Ausfuhr gelisteter Dual-Use-Güter ist nach Art. 3 Dual-Use VO immer genehmigungspflichtig – somit ist die Klassifizierung der Güter grundsätzlich vorzunehmen
Anhang I Dual-Use VO
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Genehmigungspflichtig
Export/ Verkauf/ Verbringung/ Lieferung von Güter des Anhang II
(VO 833/2014)
technische Hilfe, Vermittlungsdienste und Finanzierung
Verbot bei Nutzung in der Erdölexploration/-förderung (Tiefsee, Arktis und Schieferölprojekte)
Verbot bestimmter Dienstleistungen, die hiermit im Zusammenhang stehen: Bohrungen, Bohrlochprüfungen, Bohrlochmessungen und Komplettierungsdienste
Verbot der Lieferung „spezialisierter schwimmender Plattformen”
Codierung:
Codierung „Y939” = Erklärung, dass Güter zwar von einer Warennummer des Anhang II erfasst sind, aber konkret keiner Genehmigungspflicht unterliegen
Codierung „Y939” nur für die Warennummern –
ex 8431 39 00
ex 8431 43 00
ex 8431 49
Erfassung der Waren in Anhang II ausschließlich anhand der Warennummer
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Sonstige nichtgelistete
Güter
Erfassung ALLER Waren möglich
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Bundesminister für Wirtschaft und Energie hat
eine „Beschleunigungsinitiative” versprochen:
„Wir haben verabredet, dass das Ministerium sehr schnell eine Arbeitsstruktur schafft, in der wir zu einer schnelleren Entscheidung über diese Dual-Use-Güter kommen. Jedenfalls dann, wenn sie nichts mit Rüstungs-, also mit Kriegswaffen und tatsächlicher Rüstung zu tun haben.”
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* Übertragbare Wertpapiere: Alle Art von Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten wie Aktien und Schuldverschreibungen;
** Geldmarktinstrumente: die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelten Instrumente wie z.B. Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate,
Commercial Papers (immer mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten)
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Das IKP beinhaltet Regelungen zu allen relevanten Fragestellungen, Prozessen, Gesetzen, welche im Unternehmen zu beachten sind und ist damit zentrales Element funktionierender Exportkontrolle
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Warenausgangsanalyse:
Frühzeitige Erkennung von Genehmigungspflichten führen zu besseren Reaktionsmöglichkeiten
Information für Lieferanten führen zu größerer Transparenz und Vertrauen
Kapazitäts- und Lieferzeitplanung
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Klausel zur Kooperation bei genehmigungspflichtigen Lieferungen (Unterlagenanforderung, …)
Klausel zur Untersagung von sensiblen Verwendungen und unbefugten Verbreitungen
Lieferantenklausel zur Übermittlung von Außenhandelsdaten
Verpflichtungsklausel zur Einhaltung von Exportkontrollregelungen
Vertragsprüfung / Erstellung Vertragsklauseln
z.B.
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Hinweise zu dieser Präsentation
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Unterstützung bei der Produktanalyse und Klassifizierung
Aufbau eines Internen Kontrollprogramms / Compliance - System
Erwerb behördlicher Genehmigungen
Beratung im nationalen, EU- und US-Exportrecht, einschließlich Beratung bzgl. Implementierung und Optimierung Sanktionslisten-/ Exportkontrollsoftware
Außenwirtschaftsrechtliche Compliance und Prüfungen bei Due Diligence im Rahmen von Transaktionen, Joint Ventures oder Handelsvereinbarungen
(Gerichtliche) Interessendurchsetzung und Abwehrberatung
Gestaltung und Prüfung internationaler Handelsverträge, Lieferbedingungen und AGB
Berücksichtigung des in- und ausländischen Steuerrechts sowie ausländischer Vertragspartner und Rechtssysteme (insbesondere anglo-amerikanische, arabische und asiatische Besonderheiten), auch unter integrierter Beratung unserer zumeist deutschsprachigen Spezialisten in den ausländischen Wirtschaftzentren
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