Слайд 1Österreich, amtlich Republik Österreich, ist ein demokratischer Bundesstaat in MitteleuropaÖsterreich, amtlich
Republik Österreich, ist ein demokratischer Bundesstaat in Mitteleuropa. Durch seine VerfassungÖsterreich, amtlich Republik Österreich, ist ein demokratischer Bundesstaat in Mitteleuropa. Durch seine Verfassung ist Österreich seit 1920 als semipräsidialeÖsterreich, amtlich Republik Österreich, ist ein demokratischer Bundesstaat in Mitteleuropa. Durch seine Verfassung ist Österreich seit 1920 als semipräsidiale parlamentarische RepublikÖsterreich, amtlich Republik Österreich, ist ein demokratischer Bundesstaat in Mitteleuropa. Durch seine Verfassung ist Österreich seit 1920 als semipräsidiale parlamentarische Republik eingerichtet. Seit 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union.
Слайд 2Sie besteht seit 1922 aus den neun LändernSie besteht seit 1922
aus den neun Ländern BurgenlandSie besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, KärntenSie besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, NiederösterreichSie besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, OberösterreichSie besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, SalzburgSie besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, SteiermarkSie besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, TirolSie besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, VorarlbergSie besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und WienSie besteht seit 1922 aus den neun Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, das gleichzeitig Hauptstadt ist.
Слайд 3Österreich erstreckt sich in west-östlicher Richtung über maximal 575, in nord-südlicher
über 294 Kilometer.
575 km
294km
Слайд 4Mit seinen 8,4 Millionen Einwohnern liegt der Staat zwischen RheinMit seinen
8,4 Millionen Einwohnern liegt der Staat zwischen Rhein und BodenseeMit seinen 8,4 Millionen Einwohnern liegt der Staat zwischen Rhein und Bodensee im Westen. Mehr als 62 % des Staatsgebietes sind von den Alpen bedeckt.
Слайд 5Die höchsten Berge in Österreich sind DreitausenderDie höchsten Berge in Österreich
sind Dreitausender und befinden sich in den OstalpenDie höchsten Berge in Österreich sind Dreitausender und befinden sich in den Ostalpen. Mit 3798 m ist der GroßglocknerDie höchsten Berge in Österreich sind Dreitausender und befinden sich in den Ostalpen. Mit 3798 m ist der Großglockner in den Hohen Tauern der höchste Berg. Es gibt mit Nebengipfeln fast 1000 Dreitausender in Österreich.[6]
Die Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den TourismusDie Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele WintersportgebieteDie Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele Wintersportgebiete, im Sommer bieten sich Möglichkeiten zum BergwandernDie Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele Wintersportgebiete, im Sommer bieten sich Möglichkeiten zum Bergwandern und Klettern.
Blick auf den GroßglocknerBlick auf den Großglockner, den höchsten Berg Österreichs, von Heiligenblut aus
Слайд 6Der größte SeeDer größte See ist der Neusiedler SeeDer größte See
ist der Neusiedler See im BurgenlandDer größte See ist der Neusiedler See im Burgenland. Der Neusiedler SeeDer größte See ist der Neusiedler See im Burgenland. Der Neusiedler See (hier bei Podersdorf am See) bildet mit der ungarischen Seite ein UNESCO Welterbe
Слайд 7Der größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die DonauDer größte Teil
Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen MeerDer größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete im Westen über den RheinDer größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete im Westen über den Rhein (2.366 km²) und im Norden über die ElbeDer größte Teil Österreichs, 80.566 km², wird über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, nur kleine Gebiete im Westen über den Rhein (2.366 km²) und im Norden über die Elbe (918 km²) zur Nordsee.
Wien an der blauen Donau
Слайд 9Österreich ist nach der BundesverfassungÖsterreich ist nach der Bundesverfassung von 1920
in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderaleÖsterreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische RepublikÖsterreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun BundesländernÖsterreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. StaatsoberhauptÖsterreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der (laut Verfassungsnovelle 1929) für 6 Jahre direkt vom Volk gewählt wird; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Regierungschef ist der Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Üblicherweise wird der Parteiobmann der stärksten Parlamentsfraktion mit der Regierungsbildung beauftragt. Dies ist aber keine Verfassungsregel. Der Bundeskanzler ist jedoch, wie seine Regierung insgesamt, auf das Vertrauen des Nationalrates und damit auf eine Mehrheit in dieser Parlamentskammer angewiesen, weshalb Minderheitsregierungen bisher nur in Ausnahmefällen ernannt wurden.
Die BundesregierungDie Bundesregierung wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (wobei der Bundespräsident Vorschläge auch ablehnen kann). Spricht der Nationalrat der Regierung das Misstrauen aus, muss sie der Bundespräsident abberufen. Er kann die Regierung aber gem. Art. 70(1) B-VG auch von sich aus entlassen. Der Nationalrat kann vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung aufgelöst werden, worauf Neuwahlen auszuschreiben sind.
Слайд 10Австрия является союзным государствомАвстрия является союзным государством, объединяющим девять самостоятельных земель.
Действующая конституция принята в 1920Австрия является союзным государством, объединяющим девять самостоятельных земель. Действующая конституция принята в 1920 и вторично введена в 1945 году.
Главой государства является Федеральный президентГлавой государства является Федеральный президент, избираемый на 6 лет. Правительство возглавляет Федеральный канцлер. Члены правительства назначаются президентом.
Парламент Австрии — двухпалатное Федеральное собрание (Bundesversammlung), которое состоит из Федерального совета и Национального совета. Территориально располагается в Вене. Парламент может быть распущен либо указом президента, либо выражением вотума недоверия нижней палатой парламента.
Федеральный совет — Бундесрат (64 места). Депутаты избираются ландтагами — парламентами земель. Земли представлены разным количеством депутатов (от 3 до 12) в зависимости от численности населения. Срок полномочий депутата бундесрата — 4 или 6 лет в зависимости от срока полномочий избравшего их ландтага.
Национальный совет — Национальрат (183 места). Депутаты избираются по пропорционально-списочной системе. Срок полномочий — 5 лет.
Конституционный суд АвстрииКонституционный суд Австрии — первый в мире отдельный конституционный судКонституционный суд Австрии — первый в мире отдельный конституционный суд (1920). Формируется президентом по представлению правительства и обеих палат. Имеет также полномочия решать спор между землями (или землями и федеральным центром), а также выносить импичмент высшим должностным лицам.
Слайд 11Wien ist die BundeshauptstadtWien ist die Bundeshauptstadt der Republik ÖsterreichWien ist
die Bundeshauptstadt der Republik Österreich und zugleich eines der neun österreichischen BundesländerWien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich und zugleich eines der neun österreichischen Bundesländer. Mit rund 1,7 Millionen Einwohnern ist Wien die bevölkerungsreichste MetropoleWien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich und zugleich eines der neun österreichischen Bundesländer. Mit rund 1,7 Millionen Einwohnern ist Wien die bevölkerungsreichste Metropole der Republik. Im Großraum Wien leben mit etwa 2,4 Millionen Menschen über ein Viertel aller Österreicher. Bezogen auf seine EinwohnerzahlWien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich und zugleich eines der neun österreichischen Bundesländer. Mit rund 1,7 Millionen Einwohnern ist Wien die bevölkerungsreichste Metropole der Republik. Im Großraum Wien leben mit etwa 2,4 Millionen Menschen über ein Viertel aller Österreicher. Bezogen auf seine Einwohnerzahl ist Wien die zehntgrößte StadtWien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich und zugleich eines der neun österreichischen Bundesländer. Mit rund 1,7 Millionen Einwohnern ist Wien die bevölkerungsreichste Metropole der Republik. Im Großraum Wien leben mit etwa 2,4 Millionen Menschen über ein Viertel aller Österreicher. Bezogen auf seine Einwohnerzahl ist Wien die zehntgrößte Stadt der Europäischen Union.
Слайд 12Der Karl-Marx-Hof ist ein Paradebeispiel des sozialen Wohnbaus des „Roten Wiens“
der 1920er-Jahre.
Слайд 13Die alte, 1976 eingestürzte Reichsbrücke im Jahr 1975
Слайд 14Der Stephansdom, auch Steffl genannt, ist seit seiner Erbauung das Wahrzeichen
der Stadt
Слайд 16Das Burgtheater ist eine der renommiertesten
deutschsprachigen Bühnen.
Слайд 17Kunsthistorisches Museum
am Maria-Theresien-Platz
Слайд 19Universität Wien Hauptgebäude am Ring