Handlungsfeld Erziehung, Familie und soziale Beratung презентация

1. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 1.1 Formen der Eingliederungshilfe 1.1.1 Heilpädagogische Einrichtung 1.2 Aufgaben und Ziele 1.3

Слайд 1Sam 16.2 Handlungsfeld Erziehung, Familie und soziale Beratung



Eingliederungshilfe für

seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche


Robert Fischer
Daria Bereza
Wintersemester 2017/2018



Слайд 21. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche


1.1 Formen der Eingliederungshilfe
1.1.1 Heilpädagogische Einrichtung
1.2 Aufgaben und Ziele
1.3 Kosten
2. Begriffsklärungen
2.1 Behinderung
2.2 Seelische Behinderung
Sozialrechtliche Grundlagen
Verfahrensablauf
Fallbeispiel

Слайд 3Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche,

die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen besonderen Anspruch auf Hilfen der Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe kann weitere Leistungen zur Integration in die Gesellschaft und zur Ausbildung beinhalten.
Körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche erhalten Eingliederungshilfe vom Träger der Sozialhilfe (erst müssen die Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie diagnostische Abklärung machen).

Слайд 4 Krankheitsbildern, die einen Eingliederungshilfeanspruch nach sich ziehen (Diagnostische Kriterien nach ICD-10)

Suchtkrankheiten (F1)
Schizophrenie (F2)
affektive Störungen/Psychosen (F3)
Persönlichkeitsstörungen (F6)
emotionalen Störungen des Kindesalters (F93)
Störungen des sozialen Verhaltens (F91)
Anpassungsstörungen (F43)
depressive Reaktionen (F32)


Слайд 5Die häufigsten Psychische Störungen im Kindesalter:
Angststörungen (10%)
dissozial-agressive Störungen (7,6%)
depressive Störungen (5,4%)


hyperkinetische Störungen (2,2%)

Слайд 61.1 Formen der Eingliederungshilfe für seelisch

behinderte Kinder und Jugendliche
1. ambulante Eingliederungshilfen (z.B. Förderkurse, Therapien etc.)
2. in Kindertagesstätten oder teilstationären Einrichtungen oder auch in heilpädagogischen Einrichtungen
3. durch geeignete Pflegepersonen (Tagespflege von Kindern)
Eingliederungshilfen in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen (Heimerziehung)
Heilpädagogische Einrichtungen gehen auf die speziellen Bedürfnisse seelisch behinderter Menschen ein.

Слайд 7 1.2 Aufgaben und Ziele

Aufgaben: - Die Vorbeugung, Beseitigung und

Verminderung drohender Behinderung
Ziele: - soziale Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft
- Betroffene zu selbstständigen Leben befähigen
- Individuelle Zielformulierung zwischen Betroffenen und Jugendamt

Слайд 8 1.3 Kosten (SGB VIII)

Anfallende Kosten übernimmt vorerst der Träger der

öffentlichen Jugendhilfe (§ 91 Abs. 5 SGB VIII)
Bei stationärer/ teilstationärer Leistungen wird geprüft ob und in welchen Umfang ein Kostenbeitrag erhoben werden kann. (
Kostenbeitragspflichtig sind der Betroffene selbst, dessen Eltern sowie Ehe- und Lebenspartner sowie seine Eltern. (Kostenbeitragstabelle)
Ambulante Formen der Eingliederungshilfe sehen keine Kostenbeteiligung vor




Слайд 9Die Kosten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben übernimmt das Sozialamt nur

dann, wenn der Betroffene keine sonstigen Hilfen erhält. Z.b: durch Angehörige oder Sozialleistungsträger
Die Kosten für die Leistungen der Eingliederungshilfe übernimmt der örtliche Träger der Sozialhilfe
Einkommen/ Vermögen sind nur insoweit einzusetzen, wie dies dem Leistungsberechtigten bzw. den Angehörigen zumutbar ist.
Unterhaltsansprüche gehen auf den Sozialhilfeträger über

1.3 Kosten (SGB XII)


Слайд 102. Begriffserklärung
2.1 Behinderung:
- § 2 Absatz 1 SGB IX: gelten Menschen

als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der gesellschaft beeinträchtigt ist
- Artikel 1 der UN-BRK: zählen Menschen mit Behinderung zu den Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in der Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Слайд 112.2 Seelische Behinderung:
Nach Lempp (1995) kann eine Behinderung auf drei Ebenen

beschrieben werden:
Die objektive Ebene : - Betrachtung der Lebensumstände und Ressourcen des Betroffenen, keine Individuelle Betrachtung des Einzelfalls
Die intersubjektive Ebene : Betrachtung der zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Betroffenen und Mitmenschen
Die subjektive Ebene : Einschätzung des eigenen Zustands, durch den Betroffenen
Die World Health Organisation unterscheidet zwischen:
Impaiment : Schädigung
Handicap : soziale Beeinträchtigung
Disability: funktionelle Beeinträchtigung









Слайд 123. Sozialrechtliche Grundlagen
§35a SGB VIII Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf

Eingliederungshilfe wenn:
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als Sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und

2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Слайд 13§ 53 SGB XII besagt, dass Personen, die durch Behinderung im

Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben bedroht sind, Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben.



Слайд 144. Verfahrensablauf

1. Es erfolgt ein Beratungsgespräch zwischen Antragsteller und zuständigen Mitarbeiter.

2.

Mögliche Fragen:
-Welche Umstände führen zu Schwierigkeiten?
-Sind Ausnahmen zu beobachten?
-Welche Erklärungen haben die Betroffenen ?
-Welche Lösungsvorschläge sind vorhanden?
-Welche Ressourcen stehen zur Verfügung?

Слайд 15Um diese Fragen zu erleutern, können in dieser Phase bereits „Experten“

in Anspruch genommen werden.
z.b.: - Lehrer
- Hausarzt
- schulpsychologische Beratungsstellen

Berichte von Krankenhausaufenthalten / kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen können hilfreiche Informationen liefern.
Durch kollegiale Fallberatung können die Kollegen schon vor einer Zuordnung einbezogen werden.
Ein fachärtzliche bzw. psychotherapeutisches Stellungnahme zu Abweichung der seelischen Gesundheit wird eingeholt. ( ICD-10)
Die Kosten für das Gutachten trägt derjenige der den Auftrag für die Erstellung gegeben hat.




Слайд 16Sind genügend Informationen gesammelt entscheidet das zuständige Jugendamt, ob eine Eingliederungshilfe

notwendig ist.
Dauert die Hilfe voraussichtlich länger als sechs Monate, muss ein Hilfeplan, in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen aufgestellt werden.



Слайд 175. Fallbeispiel
Sie sind Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes.
Folgende Fragen gilt es

zu beantworten:
1. Welche Maßnahme soll dem Jugendlichen weiterhelfen?
2. Wer ist für ihn zuständig? Wer finanziert die Folgemaßnahme?
3. Ist er seelisch Behindert oder krank oder bloß "verwahrlost"?

Слайд 18Literatur
Evangelischer Erziehungsverband e. V. (EREV) (2007), Integrativ denken – kooperativ handeln,

Jugendhilfe – Sozialpsychiatrie – Kinder und Jugendpsychiatrie – Eingliederungshilfe, Tagungsdokumentation und Fazit der verbandsübergreifenden Projektgruppe des BeB und EREV, SchöneworthVerlag, Hannover
Kunz, Franziska (2011) Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters: Zusammenspiel von Risiko- und Schutzfaktoren bei der Entstehung der seelischen Behinderung - Rolle der sozialen Arbeit im Prozess des § 35a SGB VIII, Logos Verlag, Berlin
Hopp, Henrike (2012) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß §35a SGB VIII, Verfügbar unter: http://www.moses-online.de/artikel/eingliederungshilfe-seelisch-behinderte-kinder-jugendliche-gemaess-%C2%A7-35a-sgb-viii, [12.01.2018].


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